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Suchtprävention
Pferdewetten sind ein spannendes und unterhaltsames Spielvergnügen. Jeder Volljährige kann die Freude des Wettens bei der Wettstar GmbH („Wettstar“) erleben.
Doch bei allem Vergnügen sollte ein überschaubares Maß eingehalten werden. Wichtig ist, dass jede Wettkundin und jeder Wettkunde die Anzahl der platzierten Wetten ebenso überblickt und beherrscht wie die Höhe der getätigten Einsätze.
Übersteigt jedoch die eingesetzte Summe die tatsächliche Finanzkraft, ist es möglich, dass die Selbstkontrolle der Person nicht mehr greift. Exzessives Spielen ist kein Lösungsansatz zum Beheben von persönlichen Problemen. Das Wetten und Gewinnen bietet keinen Ausweg aus inneren Konflikten. Wenn das Wetten zum primären Lebensziel wird, bedarf es professioneller Hilfestellung von außen.
Wettstar bietet jeder Kundin und jedem Kunden, die das Gefühl haben, dass die eigene Wettleidenschaft außer Kontrolle gerät, die Möglichkeit zur Unterstützung. Schließlich sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unsere Kundinnen und Kunden bewusst. Daher haben wir einige Maßnahmen getroffen, die Ihnen bei Ihrer Selbstkontrolle helfen sollen.
Folgende Regeln sollten Sie selbst stets befolgen, wenn Sie wetten abgeben:
Zahlreiche Organisationen bieten Hilfestellung und Beratung für Spielsüchtige. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln
Telefon: 0221-8992-0
www.bzga.de (Suchbegriff "Spielsucht")
Weitere Informationen und finden Sie unter:
Beratungstelefon der BzgA zur Glücksspielsucht 0800 - 1 37 27 00 (kostenlos und anonym)
Auf Ebene der Bundesländer ist eine weitere Beratung auch über sog. Landesfachstellen möglich. Eine Auflistung der für die Länder zuständigen Landesfachstellen finden Sie hier: https://spielbewusst.de/landesfachstellen/.
Daneben steht Ihnen unser Spielerschutzbeauftragter Dirk Misterek (misterek@wettstar.de, Tel.: 05032/90140-14) für Rückfragen rund um das Thema Glücksspielsucht zur Verfügung.
Schutz für Minderjährige
Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme am Glücksspiel rechtlich verboten. Wettstar überprüft die persönlichen Daten und die Kreditkarteninformationen bei der Registrierung genau, so dass der Zugang für Minderjährige ausgeschlossen ist.
Hinweis für Eltern: Sollte Ihr Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, sichern Sie sich mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab.
Spielersperren
Der Spielerschutz genießt einen hohen Stellenwert im Rahmen der deutschen Glücksspielregulierung. Ein wichtiges Instrument zur Gewährleistungen des Spielerschutzes ist das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem gemäß der §§ 8 ff., 23 GlüStV 2021 (sog. OASIS), das von dem Regierungspräsidium Darmstadt betrieben wird.
Über das Spielersperrsystem kann eine Spielersperre erreicht werden. Gesperrte Spielerinnen und Spieler können bundesweit an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Hiervon ausgenommen ist die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zwei Mal pro Woche veranstaltet werden, Lotterien in Form des Gewinnsparens und an Pferdewetten, die von Vereinen, die das Unternehmen eines Totalisators gemäß § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden. Als verantwortungsvolle Glücksspielanbieterin stellt Wettstar durch einen Abgleich mit OASIS stets sicher, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht an ihrem Internetangebot teilnehmen können.
Zu sperren sind Spielerinnen und Spieler, die dies entweder selbst beantragen (sog. Selbstsperre) oder von denen Wettstar aufgrund eigener Wahrnehmung oder aufgrund von Meldungen Dritter weiß oder annehmen muss, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (sog. Fremdsperre). Die Spielersperre ist daher immer zu beantragen, wobei das Stellen eines Sperrantrags sowie eines Antrags auf Beendigung der Sperre für Sie stets kostenfrei ist.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zur Selbst- und Fremdsperre anzusprechen. Unsere im Bereich Spielerschutz und Spielsuchtprävention erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen Ihnen für Auskünfte zum Thema Spielersperre stets zur Seite.
Beantragung einer Selbstsperre
Sie haben die Möglichkeit, selbst eine Spielersperre im übergreifenden Sperrsystem OASIS zu beantragen. Für die Selbstsperre laden Sie bitte den hier verlinkten Sperrantrag herunter und lassen uns das ausgefüllte Formular per Telefax an 05032-90140-99-44 oder per E-Mail an wetten@wettstar.de zukommen.
Alternativ können Sie den Antrag auch unmittelbar beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde stellen. Bei Rückfragen zur Selbstsperre können Sie sich auch an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de wenden.
Beantragung einer Fremdsperre
Sollten Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Person in Ihrem Umfeld spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu dem individuellen Einkommen oder Vermögen der betroffenen Person stehen, können Sie uns jederzeit eine Meldung bezüglich einer Fremdsperre abgeben. Sie können sich hierzu per Telefax an 05032-90140-99-44 oder per E-Mail an wetten@wettstar.de wenden.
Alternativ können Sie einen Antrag auf Fremdsperre auch unmittelbar beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde stellen. Bei Rückfragen zur Fremdsperre können Sie sich auch an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de wenden.
Vor Eintragung einer Fremdsperre ist der betroffenen Spielerin oder dem betroffenen Spieler die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Dauer einer Selbst- und Fremdsperre
Die Mindestsperrdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr. Bei Selbstsperren kann die betroffene Spielerin bzw. der betroffene Spieler hiervon abweichend einen anderen Sperrzeitraum beantragen, der jedoch 3 Monate nicht unterschreiten darf. Wird eine kürzere Sperrdauer als 3 Monate beantragt, wird dies als Angabe von 3 Monaten gewertet.
Beendigung der Selbst- und Fremdsperre
Eine Aufhebung der Selbst- oder Fremdsperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Ohne Antragstellung endet die Sperre nicht. Der Antrag auf Aufhebung kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre (siehe Vorstehend) gestellt werden.
Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Bei Rückfragen zur Aufhebung der Spielersperre können Sie sich auch an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de wenden. Sofern Sie Ihren Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre an Wettstar richten, wird Wettstar diesen Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt weiterleiten.
Im Falle eines Antrags auf Aufhebung einer Spielersperre veranlasst das Regierungspräsidium Darmstadt die Aufhebung der Sperre durch entsprechende Eintragung in die Sperrdatei OASIS. Die Aufhebung der Sperre wird nach Eintragung, jedoch im Fall einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche und im Fall einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei dem Regierungspräsidium Darmstadt wirksam. Der Antragsteller wird über die Entsperrung informiert.
Aufklärung der Spieler über spielrelevante Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021
Wettstar weist auf folgende spielrelevante Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 hin: